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   OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05   

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https://dejure.org/2006,7600
OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bei der Bewertung von Dienstleistungen innerhalb einer gemischten Schenkung zugunsten des Alleinerben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2303 BGB; § 2311 BGB
    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

  • Judicialis

    BGB § 2325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325
    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kein Inflationsausgleich bei Bewertung in der Vergangenheit erbrachter Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Dabei sind die Parteien nicht gehindert, bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistungen als Gegenleistungen anzuerkennen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63

    Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn Dienstleistungen zunächst nicht unentgeltlich, sondern in der erkennbaren Absicht künftiger Entlohnung erbracht worden sind (dazu Keim, FamRZ 2004, S. 1081, 1083 f.. Münchener Kommentar-Kollhosser, a.a.O., § 516 Rdnr. 21. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1518, 1519) - was etwa auch dann anzunehmen ist, wenn die Dienste aufgrund des Versprechens künftiger Erbeinsetzung geleistet worden sind (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224).

    aaa.) Wäre die Übertragung des Gaststättengrundstückes unterblieben, hätte der Beklagte von der Erblasserin für die geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) nach dem Wert der Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung begehren können (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224, 1224 f.. Palandt-Sprau, a.a.O., § 812 Rdnr. 92. Münchener Kommentar v. Sachsen Gessaphe, BGB , 4.A., § 1619 Rdnr. 27 ff.. Staudinger-Lorenz, BGB, 13. Bearb. (1999), § 812 Rdnr. 107. RGRK-Heimann-Trosien, BGB, 12.A., § 812 Rdnr. 93. Dabei ist unerheblich, ob der Vergütungsanspruch für die in der Vergangenheit erbrachten Dienstleistungen auf § 611 f. BGB oder auf Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 HS 2 BGB) gestützt wird: Denn im Fall eines Bereicherungsanspruchs erschiene es unangemessen, dem Gläubiger "Wertsteigerungen" durch die Wahl eines späteren Berechnungszeitpunktes zugute kommen zu lassen, obwohl sich diese im Vermögen des Bereicherungsschuldners nicht niederschlagen konnten (Münchener KommentarLieb, BGB , 4.A., § 818 Rdnr. 57).

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Behauptet der Zuwendungsempfänger eine derartige Vereinbarung mit dem Erblasser, hat er zunächst substantiiert die von dem Pflichtteilsberechtigten behauptete Unentgeltlichkeit zu bestreiten (Bundesgerichtshof NJW-RR 1996, S. 705, 706).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Diese Fassung des Übergabevertrages hindert die Annahme einer entgeltlichen Zuwendung jedoch nicht (Bundesgerichtshof NJW 1995, S. 1349, 1350) - worauf bereits das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Andernfalls führe es zu einer Verzerrung, wenn sich der Wertmesser Geld in dem Zeitraum, der zwischen der Zuwendung und dem Erbfall liegt, geändert habe: Je nach Ausmaß des Kaufkraftschwundes, den das Geld in diesem Zeitraum erlitten hat, könne diese so weit gehen, dass entgegen dem Willen des Gesetzes wirtschaftlich so gut wie kein oder gar kein Ausgleich mehr erfolge (BGHZ 65, S. 75, 77).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    So hat der Bundesgerichtshof im Rahmen des Zugewinnausgleichsanspruchs eine Berücksichtigung der Geldentwertung für angezeigt gehalten, weil lediglich ein scheinbarer Vermögenszuwachs vorliege, wenn bei der Differenzrechnung Anfangs und Endvermögen mit einem äußerlich gleichen, in Wahrheit aber unterschiedlichen Maßstab bewertet werden (BGHZ 61, S. 385, 388).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung

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